Jedes volljährige Mitglied der Abteilung Tennis hat pro Kalenderjahr Arbeitsstunden am Tennisplatz abzuleisten. Dies geschieht in Absprache mit dem Platzwart. Männer sind zu drei, Frauen zu eineinhalb Arbeitsstunden verpflichtet. Alternativ dazu können pro nicht erbrachter Arbeitsstunde zehn Euro durch die Abteilung im Lastschriftverfahren eingezogen werden. Die Verantwortung für die Leistung der geforderten Stunden trägt das Mitglied.
Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn die Mitgliedschaft nicht bis zum 15. Januar des Jahres gekündigt wird.
Weitere Informationen und das Beitrittsformular gibt bei Abteilungsleiter Robert Naumann (Telefon 08241/996362). |